KANTON SOLOTHURN MACHTS VOR!
Der Entscheid der Solothurner Stimmbevölkerung mit 51% Ablehnung zur kantonalen Umsetzung der Steuervorlage, freut die Sozialdemokratische Partei sehr und sie ist dankbar für dieses verantwortungsbewusste Verdikt. Über 2000 Stimmen haben letztendlich den Unterschied ausgemacht. Gleichzeitig nimmt sie die deutliche Annahme der STAF-Vorlage, auch im Kanton Solothurn, mit Freude zur Kenntnis. Dies zeige, dass die Stimmbevölkerung sehr wohl auch bei komplizierten Vorlagen zu unterscheiden vermag.
Den Komitees finanzloch.ch und steuervorlagesonicht.ch, auch mit zahlreichen Gemeindevertreter*innen, ist es trotz massiv weniger finanziellen Mitteln gelungen, diese ungerechte Vorlage mit Argumenten zu bekämpfen. Dieser Volksentscheid ist ein Erfolg für die SP und ihre Partner und hat auch national grosse Signalwirkung. Die Kantone sind angehalten, bei der Privilegierung von juristischen Personen Mass zu halten – SO MACHTS VOR!
Das Solothurner Stimmvolk hat gezeigt, dass es überrissene und unkontrollierte Steuersenkungen für Gewinne bei juristischen Personen nicht hinnimmt. Das Nein zeigt nicht zuletzt, dass Reformen im Steuerbereich bloss dann eine Chance haben, wenn sie massvoll ausgestaltet und sozial so abgefedert sind, dass wirklich für alle etwas übrigbleibt und dabei Kanton und Gemeinden nicht ausgehungert werden. Da nützt selbst ein 15-fach höheres Abstimmungsbudget nicht. Nach dem USR III-Debakel und dem erneuten NEIN der Solothurnerinnen und Solothurner zu einer völlig überrissenen Tiefsteuerstrategie von Regierungs- und Kantonsrat, fordert die SP jetzt rasch eine Vernunftsstrategie.
Nach der Niederlage der bürgerlichen Parteien und der Regierung fordert die SP:
- Eine grundsätzliche Diskussion über Steuergerechtigkeit, und damit eine deutlichere Steuersenkung für untere und mittlere Einkommen
- Eine faire Dividenden- und Vermögensbesteuerung
- Keine Aufgabenverschiebung zu den Gemeinden
- Keine Sparmassnahmen erfolgen, welche den Mittelstand und/oder die Gemeinden treffen
- Die SP bietet weiterhin Hand für massvolle Steuersenkungen bei den juristischen Personen. Der Regierungs- und Kantonsrat sind nun gehalten, eine faire und breit abgestützte Vorlage ohne einseitige Bevorzugung und mit spürbaren sozialen Kompensationen vorzuschlagen.