Prämienverbilligung: SP überreicht dem Regierungsrat 1698 Unterschriften
Wir fordern eine wirksamere Entlastung! Heute bezahlen wir im Kanton Solothurn bis 16 Prozent unseres Einkommens für die Krankenkassenprämien. Weil diese Jahr für Jahr massiv steigen, nimmt auch die finanzielle Belastung für die Versicherten enorm zu. Das muss sich ändern! Wir fordern endlich eine wirksamere Entlastung für kleine und mittlere Einkommen.
Mehr Prämienverbilligung für kleine und mittlere Einkommen!
Die Krankenkassenprämien steigen Jahr für Jahr und für die Prämienverbilligung stehen laufend weniger finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Verbilligung der Krankenkassenprämien für Familien und Einzelpersonen aus dem unteren Mittelstand haben kontinuierlich abgenommen. Während 2010 für Familien und Einzelpersonen mit kleinen und mittleren Einkommen noch 69 Mio. Fr. für die ordentliche Prämienverbilligung zur Verfügung standen, beträgt die zur Verfügung stehende Summe 2017 für den gleichen Personenkreis ca. 50 Millionen Franken und für 2018 lediglich noch 36 Millionen Franken.
Die Mitteilung aus dem Regierungsrat vom 31. Oktober kommt einer Hiobsbotschaft gleich. Für die Prämienverbilligungen (PV) sollen im Jahr 2018 demnach für Personen mit kleineren und mittleren Einkommen nur noch halb so viele finanzielle Mittel zur Verfügung stehen wie im Jahr 2010. Dies hat nicht nur mit den steigenden Anteilen der Prämienverbilligung für EL- und Sozialhilfebeziehende zu tun, sondern auch mit dem stetig steigenden Aufwand, den die Verlustscheinbewirtschaftung generiert.
Mehr Prämienverbilligung, nicht weniger
Der Kanton muss seit dem 1. Januar 2012 85% der nicht einbringbaren KVG-Prämien übernehmen. Nur 15% tragen die Krankenversicherer selbst. Die Erfahrungen aus den Jahren 2012 bis 2016 zeigen, dass der Aufwand zur Deckung dieser Verlustscheine für den Kanton Solothurn kontinuierlich zugenommen hat. 2012 und 2013 betrug der Aufwand im Durchschnitt 6 Mio. Fr. pro Jahr und im Jahr 2016 bereits über 10 Mio. Franken. Dieser hohe Betrag schmälert die verfügbaren Mittel für die ordentliche Prämienverbilligung erheblich. Diese Schmälerung fällt umso mehr ins Gewicht, als die Krankenkassenprämien in den letzten Jahren ständig gestiegen sind, bekanntlich auch wieder für das Jahr 2018. Die tieferen und mittleren Einkommensschichten, für welche die Prämienverbilligung aber ursprünglich gedacht war, erhalten Jahr für Jahr massiv weniger Mittel. Während 2010 für Familien und Einzelpersonen mit solchen Einkommen noch 70 Mio. Fr. zur Verfügung standen, beträgt die Summe 2018 für den gleichen Personenkreis voraussichtlich nur noch 36 Mio. Fr.!
Die SP verlangte in einem Vorstoss, dass wenigstens die Finanzierung der Verlustscheine aus der allgemeinen Staatskasse zu bezahlen sind. Denn dies kommt einer kalten Aushöhlung der PV gleich. Obwohl der Systemfehler allgemein anerkannt wurde, lehnte der Kantonsrat den Antrag mehrheitlich ab und segnete damit mit dem gleichen Entscheid die Zweckentfremdung der PV-Gelder ab.
System verliert seinen Zweck
Mit der Hiobsbotschaft, für die PV stehen 2018 nur noch halb so viel finanzielle Mittel wie 2010 zur Verfügung, verliert das System seinen Zweck zu verlieren. Sollte der Kantonsrat dies tatsächlich wie vom Regierungsrat beantragt bewilligen, führt dies für Tausende Personen im Kanton Solothurn zu einer massiven und untragbaren finanziellen Einbusse führen.
Sofortmassnahme notwendig
Die SP und mit ihr 1698 Personen fordern deshalb mit Nachdruck eine sofortige Aufstockung der PV-Gelder im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und diese so zu gestalten, dass die Belastung durch die Krankenkassenprämien pro Haushalt mit mittleren und tiefen Einkommen spürbar abnimmt.